Fallstricke beim Wohnungskauf

Fallstricke bei dem Kauf einer Eigentumswohnung

  1. Lassen Sie sich unbedingt vor dem Kauf einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung zeigen und erklären. Einiges an Regelungen steht zwar im Wohnungseigentumsgesetz ( WEG ), aber das wesentliche und für ihre individuelle Eigentumswohnung geregelte steht in der Teilungserklärung.
  2. Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist eben eine Gemeinschaft; das bedeutet, dass trotz seines Eigentums an der jeweiligen Wohnung nicht machen kann, was man will. In den Räumen ist eine Gestaltung meist individuelle möglich. Aber bei größeren Gestaltungsmaßnahmen, wie dem Setzen neuer Wände, neuen Fenstern oder einem anderen, womöglich größeren Balkon sind dann durch die Gemeinschaft Grenzen gesetzt.
  3. Überzeugen Sie sich vor dem Kauf nicht nur von dem Zustand der Wohnung, sondern unbedingt von dem Zustand der gesamten Eigentumsanlage. Sind Sie erst Mitglied der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen Sie im Rahmen der Beschlüsse der Eigentümer auch zahlen, einmal im Rahmen des Instandsetzungsbeitrages, den Sie mit dem Wohngeld bezahlen aber auch im Rahmen von Sonderumlagen, die durch die Gemeinschaft beschlossen werden.
  4. Schauen Sie sich die Eigentümerstruktur innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft an. Bei einer Struktur mit vielen älteren Bewohnern stoßen vielleicht Familien mit Kindern schnell an Grenzen und umgekehrt.
  5. Schließlich haben Eigentümer auch die Verpflichtung sich mit ihrem Eigentum und der Gemeinschaft auseinanderzusetzen. So müssen Sie an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Versammlungen teilnehmen. Auch eine Mitarbeit in Ausschüssen großer Eigentumsgemeinschaften ist durchaus sinnvoll.
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