Gerichtsurteil Mietpreisbremse LG Berlin

Mietpreisbremse verfassungswidrig

Das Landgericht Berlin AZ: 67 O 149/17 hat die Mietpreisbremse für verfassungswidrig erklärt.

Eine Mieterin hatte sich auf die Mietpreisbremse berufen wollen um eine vorgeblich überhöhte Miete zurück zu halten.

Die von der großen Koalition eingeführte Mietpreisbremse ist die Regelung , die verbot, bei der Neuvermietung mehr als 10 % auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufzuschlagen.

Nach Auffassung des LG Berlin verstößt die Mietpreisbremse gegen den Gleichheitsgrundsatz, da die Mietpreisbremse nicht bei Neuvermietung gelte und so die Vermieter mit Neubauwohnungen bevorzugt würden.

Ebenso würden die Vermieter bevorzugt, die bereits vor Inkrafttreten der Mietpreisbremse eine höhere Miete vereinbart hatten.

Insofern besteht damit auch die Möglichkeit, sich auf dieses Urteil zu berufen, um von Nachforderungen von Mietern verschont zu bleiben.

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